Hausordnung

Wr begrüßen Sie in unserem Haus und freuen uns, dass Sie dieses Haus als ihren Wohn- und Lebensort gewählt haben.

Wir achten Ihre Lebensgeschichte und Ihre Lebensgewohnheiten.

Jedes Zusammenleben in Gemeinschaft erfordert gegenseitige Wertschätzung, Rücksichtnahme und eine gewisse Ordnung. Dies erwarten wir von allen unseren Bewohnerinnen und Bewohnern und bitten deshalb um Einhaltung unserer Hausordnung.

1. Die Bewohnerin, der Bewohner hat das Recht, den Wohnraum persönlich zu gestalten (Pflegebett und Einbaumöbel sind Bestand des Zimmers und können nicht verändert werden).

2. Die Aufnahme Dritter in die Wohneinheit ist nicht erlaubt. Wenn es für das Wohl der Bewohnerin, des Bewohners erforderlich ist und die Räumlichkeiten dies zulassen, sind Übernachtungen nach vorheriger Absprache mit der Hausleitung oder Pflegedienstleitung zulässig.

3. Es gelten folgende Essenszeiten:
Frühstück: 7.00 – 9.00 Uhr
Vormittagsjause: 9.15 – 9.45 Uhr
Mittagessen: 11.00 – 13.00 Uhr
Nachmittagsjause: 14.00 – 15.00 Uhr
Abendessen: 16.00 – 18.00 Uhr

4. Als Ruhezeiten gelten die Zeiten zwischen 13.00 und 14.00 Uhr sowie zwischen 20.00 und 6.00 Uhr. Wir bitten Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Besucher um angemessenes Verhalten in diesen Zeiten.

5. Angehörige, Freunde und Bekannte der Bewohnerinnen und Bewohner sind jederzeit herzlich willkommen.

6. Bedienstete des Hauses dürfen die Wohneinheit nur mit Zustimmung der Bewohnerin, des Bewohners betreten.
Das gilt nicht für notwendige Reparaturarbeiten oder wenn eine ernste Gefahr droht.

7. Leistungen Dritter (z.B. Arzt, Apotheke, Physiotherapie, Frisör, Fußpflege) sind nicht Vertragsgegenstand und sind daher von der Bewohnerin, dem Bewohner gesondert und direkt mit dem jeweiligen externen Dienstleister zu verrechnen.

8. BewohnerInnen dürfen Medikamente, die sie eigenverantwortlich aufbewahren, nicht an andere BewohnerInnen weitergeben

9. Die Haltung von Haustieren ist nach vorheriger Absprache mit der Hausleitung und Pflegedienstleitung unter folgenden Bedingungen möglich:
9.1 Die Bewohnerin, der Bewohner übernimmt die Pflege und Betreuung des eigenen Haustieres selber.
9.2 Es bestehen keine hygienischen Bedenken und der Impfpass des Tieres liegt vor.
9.3 Für alle Kosten, die durch die Tierhaltung entstehen, kommt die Bewohnerin, der Bewohner selber auf.
9.4 In einem Zweibettzimmer muss die Mitbewohnerin, der Mitbewohner der Tierhaltung zustimmen.
9.5 Besuche mit Haustieren sind erlaubt.

10. Der Heimträger ist berechtigt, die Wohneinheit ab dem dritten Tag nach Vertragsende neuerlich zu vergeben. Zu diesem Zweck werden alle Sachen der Bewohnerin, de Bewohners, nach Möglichkeit unter Beiziehung der Vertrauensperson, eines anderen Angehörigen oder zweier sonstiger Zeugen in ein Inventar aufgenommen. Gegenstände geringen Wertes (Kleidung, alte Möbel), die nicht innerhalb eines Monats nach Vertragsende abgeholt werden, werden auf Kosten der Bewohnerin, des Bewohners oder des Nachlasses entsorgt.

11. Die Patienten- und Pflegeombudsschaft des Landes Steiermark zur Wahrung und Sicherung der Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen ist erreichbar von
Montag bis Freitag, 8.30 – 12.30 Uhr
Telefonnummer: 0316/877 – 3191 oder 3350
Fax: 0316/877 – 4823
E-Mail: ppo@stmk.gv.at
Homepage: www.patientenvertretung.steiermark.at

12. Der Heimträger ist verpflichtet, die Patientencharta (Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte, LGBl. Nr. 101/2002 in der geltenden Fassung), das Gesetz der Patientinnen/Patienten-und Pflegeombudsschaft (LGBl. Nr. 66/2003) und den Vertrag zwischen dem Land Steiermark und dem Heimträger in der Einrichtung öffentlich zugänglich aufzulegen.

13. Im Sinne der Qualitätssicherung soll die Hausleitung oder die Pflegedienstleitung einmal jährlich mit der Bewohnerin, dem Bewohner und einer allfälligen Vertrauensperson ein Gespräch in Hinblick auf Verbesserungs- und Veränderungspotenziale führen. Dieses Gespräch ist zu dokumentieren.

14. Im Brandfall bitte ruhig verhalten und sich nur nach den Weisungen des Personals richten. Die Fluchtwege bzw. Notausgänge sind entsprechend gekennzeichnet.
Wenn Sie sich gerade im Zimmer aufhalten:

  • Im Zimmer bleiben!
  • Türen geschlossen lassen!
  • Wenn möglich - auf den Balkon hinausgehen


Geschäftsführung und Hausleitung des Pfleg- und Betreuungsvereines Zerlach


Dokumente

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